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Wissenswertes
Verstehen Sie die Unterschiede zwischen den verschiedenen Cannabis-Sorten, Wirkstoffen und deren Anwendung in der Medizin.
Sorten im Überblick
Jede Cannabis-Sorte hat ein einzigartiges Profil aus Wirkstoffen und Terpenen, das sich auf die therapeutische Wirkung auswirkt.
Indica-Cannabisblüten werden häufig mit beruhigenden Eigenschaften in Verbindung gebracht. Sie eignen sich besonders für die abendliche Anwendung und können bei körperlichen Beschwerden unterstützend wirken.
Sativa-Sorten werden mit aktivierenden, kreativen Effekten assoziiert. Sie eignen sich für die Anwendung tagsüber und können die geistige Klarheit und Konzentration unterstützen.
Hybride kombinieren Eigenschaften von Indica und Sativa und bieten ausgewogene Profile. Je nach Kreuzung variieren die Effekte zwischen beruhigend und aktivierend.
Tetrahydrocannabinol – der primäre psychoaktive Wirkstoff in Cannabis. THC interagiert mit dem Endocannabinoid-System und kann schmerzlindernde sowie appetitanregende Eigenschaften haben.
Cannabidiol – ein nicht-psychoaktives Cannabinoid mit potenziell entzündungshemmenden und schmerzlindernden Eigenschaften. CBD kann die Wirkung von THC modulieren.
Aromatische Verbindungen, die das Wirkprofil durch den sogenannten Entourage-Effekt beeinflussen. Jede Sorte hat ein einzigartiges Terpenprofil, das Geschmack und Wirkung mitbestimmt.
Häufige Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um medizinisches Cannabis, Rezepte, Versand und unsere Apotheke.
Medizinisches Cannabis ist in Deutschland verschreibungspflichtig. Den ersten Schritt machen Sie bei Ihrem behandelnden Arzt oder einer telemedizinischen Plattform. Seit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) am 1. April 2024 ist kein BtM-Rezept mehr erforderlich – ein reguläres Kassenrezept, Privatrezept oder E-Rezept genügt.
Ihr Arzt prüft, ob eine Therapie mit medizinischem Cannabis für Ihre Erkrankung in Frage kommt, und stellt bei positivem Ergebnis ein Rezept aus. Dieses können Sie anschließend bei uns einlösen – digital, per Post oder persönlich.
Hinweis: Die Entscheidung über die Verordnung liegt ausschließlich beim behandelnden Arzt. Wir beraten Sie gerne zur sachgerechten Anwendung nach Erhalt Ihres Rezepts.
Seit dem 1. Januar 2024 ist das E-Rezept für gesetzlich Versicherte der Standard. Da medizinisches Cannabis seit April 2024 kein Betäubungsmittel mehr ist, wird es ganz regulär über das E-Rezept-System verordnet.
So funktioniert es: Ihr Arzt stellt das E-Rezept aus und es wird automatisch auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) oder in der E-Rezept-App gespeichert. Sie übermitteln das Rezept an uns – entweder über unsere Plattform, per App oder durch Vorlage Ihrer eGK in der Apotheke.
Auch Wiederholungsrezepte sind seit der Gesetzesänderung möglich, sodass Sie nicht für jede Verordnung erneut zum Arzt müssen.
Nein. Seit dem 1. April 2024 ist medizinisches Cannabis in Deutschland kein Betäubungsmittel mehr. Es wurde aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) herausgenommen und in das neue Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) überführt.
Das bedeutet: Ein normales Kassenrezept (Muster 16), Privatrezept oder E-Rezept reicht aus. Die Gültigkeit beträgt 28 Tage bei Kassenrezepten bzw. 3 Monate bei Privatrezepten – deutlich länger als die bisherige 7-Tages-Frist bei BtM-Rezepten.
Ausnahme: Der synthetische Wirkstoff Nabilon (Canemes) unterliegt weiterhin dem BtMG und erfordert ein BtM-Rezept.
Ja. Sie haben mehrere Möglichkeiten, Ihr Rezept bei uns einzulösen:
Nach Eingang und Prüfung Ihres Rezepts bearbeiten wir Ihre Bestellung schnellstmöglich.
Die drei Begriffe beschreiben unterschiedliche Sortentypen der Cannabispflanze, die sich in ihrem Wirkstoff- und Terpenprofil unterscheiden können:
Die individuelle Wirkung hängt stark vom jeweiligen Cannabinoid- und Terpenprofil ab. Welche Sorte für Sie geeignet ist, entscheidet Ihr behandelnder Arzt.
Für eine optimale Haltbarkeit und gleichbleibende Qualität beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Das Haltbarkeitsdatum finden Sie auf der Verpackung. Nach Anbruch sollten die Produkte zeitnah verbraucht werden.
Die Dosierung von Cannabis-Extrakten wird ausschließlich von Ihrem behandelnden Arzt festgelegt. Dieser bestimmt die Darreichungsform, die Dosis und das Anwendungsintervall auf Basis Ihrer individuellen Situation.
Unsere Rolle als Apotheke: Wir beraten Sie zur sachgerechten Anwendung des verordneten Produkts, informieren über mögliche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten und geben Hinweise zur korrekten Handhabung (z. B. Tropfenzählung bei Ölen).
Bitte verändern Sie Ihre Dosierung niemals eigenmächtig. Wenden Sie sich bei Fragen immer an Ihren verschreibenden Arzt.
Wir führen ein breites Sortiment an medizinischen Cannabisprodukten in pharmazeutischer Qualität:
Alle Produkte sind laborgeprüft und nach GMP-Standards hergestellt. Detaillierte Informationen zu Verfügbarkeit und Wirkstoffen finden Sie in unserem Online-Portal nach der Registrierung.
Wir bieten verschiedene Versandoptionen an:
Die Bearbeitung beginnt nach Eingang und Prüfung Ihres Rezepts. Bei E-Rezepten kann die Bearbeitung in der Regel noch am selben Tag starten.
Ja, selbstverständlich. Alle Sendungen werden in neutralen, blickdichten Versandkartons ohne Hinweis auf den Inhalt verschickt. Auf der Außenseite ist lediglich unsere Apotheke als Absender erkennbar – wie bei jeder anderen Apothekensendung auch.
Der Versand erfolgt pharmazeutisch korrekt und temperaturgeschützt, um die Qualität Ihrer Medikation während des Transports zu gewährleisten.
Unser Online-Portal zeigt Ihnen die Verfügbarkeit aller Produkte in Echtzeit an. Sollte eine verordnete Sorte dennoch nicht vorrätig sein, haben Sie folgende Optionen:
Durch unsere breite Lieferantenbasis sind Engpässe selten, können aber bei einzelnen Sorten vorkommen.
Ja, gerne! Unsere Apotheke (Mohren Apotheke Südstadt) befindet sich in der Wölckernstraße 1, 90459 Nürnberg. Sie können Ihr Rezept persönlich einlösen und Ihre Medikation direkt mitnehmen.
Unsere Öffnungszeiten:
Vor Ort bieten wir Ihnen auch eine persönliche pharmazeutische Beratung an.
Grundsätzlich können alle gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für medizinisches Cannabis übernehmen. Die Rechtsgrundlage ist § 31 Absatz 6 SGB V. Voraussetzung ist in der Regel eine vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse.
Drei Bedingungen müssen erfüllt sein:
Die Krankenkasse muss innerhalb von 3–5 Wochen über den Antrag entscheiden. Bei Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Bei Privatversicherung oder Selbstzahlung entfällt der Genehmigungsprozess – ein gültiges Privatrezept genügt.
Bei genehmigter Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse fällt die gesetzliche Zuzahlung an. Diese beträgt 10 % des Arzneimittelpreises, mindestens €5 und maximal €10 pro Medikament.
Personen, die von der Zuzahlung befreit sind (Befreiungsausweis), zahlen nichts. Den Befreiungsausweis können Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen, wenn Sie die jährliche Belastungsgrenze erreicht haben.
Die Kosten variieren je nach Sorte, Menge und Darreichungsform. Aktuelle Preise finden Sie nach der Registrierung in unserem Online-Portal, wo alle verfügbaren Produkte mit Preisangabe aufgeführt sind.
Als Selbstzahler benötigen Sie ein gültiges Privatrezept von Ihrem Arzt. Eine vorherige Genehmigung durch eine Krankenkasse ist nicht erforderlich.
Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine ärztliche Beratung. Medizinisches Cannabis ist verschreibungspflichtig – die Entscheidung über eine Verordnung liegt bei Ihrem behandelnden Arzt. Bei Fragen zur Anwendung und Dosierung wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt oder unser pharmazeutisches Team.